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Auch im Urlaub oder auf der Dienstreise kann es passieren, dass Sie versehentlich einen Schaden verursachen. Ihre private Haftpflichtversicherung begleicht auch diese Schäden.
Nicht jeden Schaden für den Sie eine Entschädigung zahlen müssen, wird von Ihrer Haftpflicht übernommen. Wollten Sie jemandem bewusst Schaden (haben also vorsätzlich gehandelt), wird das Ihre Haftpflicht nicht übernehmen. Auch wenn Sie Geldstrafen oder Bußgelder zahlen müssen oder lediglich einen Kredit zurückzahlen müssen, können Sie nicht auf die Haftpflicht zählen. Ist der Schaden hingegen als Folge grob fahrlässigen Handels entstanden, so greift die Versicherung.
Wir stellen typische Situationen vor, die zu Sachschäden und Vermögensschäden führen können, für die eine Haftpflichtversicherung einspringt.
Warum eine Haftpflichtversicherung die wichtigste Versicherung überhaupt ist und welche Fälle von Personenschäden Sie absichert.
Wir erläutern verständlich, was man unter Forderungsausfalldeckung versteht und warum es sinnvoll ist, dies in der Haftpflichtversicherung zu integrieren.
Bis zu einem gewissen Alter wissen Kinder es nicht besser, dass sie z.B. die Wand der Freunde nicht anmalen dürfen. Es gibt keine allgemein gültige Altersgrenze für Deliktunfähigkeit. Bis zum 6. bis 7. Lebensjahr gelten Kinder generell als schuldunfähig. Es gibt aber Ausnahmen: Sind Kinder schon älter und war es ihnen nicht möglich die Folgen ihres Handelns abzuschätzen, sind sie nicht haftbar für den Schaden. Ob einem Kind die Folgen seines Handelns bewusst waren, entscheidet bei größeren Schäden ein Gutachten.
Wenn Ihr Kind also noch schuldunfähig ist, müssen Sie den Schaden Ihres Kindes nicht bezahlen. Wenn Sie aber nicht wollen, dass Ihre Freunde auf den Kosten für die bemalte Wand sitzen bleiben, so können Sie den Schaden Ihrer Haftpflichtversicherung melden. Die meisten Versicherer werden ihn begleichen.
Ihre Haftpflichtversicherung ist grundsätzlich dazu da, andere zu entschädigen, wenn Sie Ihnen einen Schaden zufügen. Ausnahme: Wenn Sie durch jemand anderen zu Schaden kommen, derjenige aber nicht für den Schaden aufkommen kann, bekommen Sie das Geld von Ihrer eigenen Haftpflichtversicherung.
Grund dafür ist, dass die andere Person keine eigene Haftpflichtversicherung hat oder so wenig zum Leben hat, dass sie keine Entschädigung an Sie zahlen kann.
Aus Ihrer Wasserleitung ist Wasser ausgelaufen und hat durch tropfen die hochwertige Kommode in der Wohnung darunter beschädigt. Leider waren weder Sie noch der Nachbar zu Hause um den Schaden zu bemerken und umgehend Maßnahmen zu ergreifen.
Am Abend fällt der Schaden Ihrem Nachbarn auf. Er möchte, dass Sie ihn übernehmen. Melden Sie den Schaden schnellstmöglich Ihrer Versicherung. Schildern Sie im Detail wie der Schaden entstanden ist und warten auf die Anweisungen der Versicherung.
Dient eine Versicherung entweder der Vorsorge (so wie die Kranken- oder Lebensversicherung) oder dem Erhalt Ihres Vermögens (sodass Ihr Vermögen nicht durch Forderungen bis zu Ihrem Lebensende aufgebraucht wird), kann sie von der Steuer abgesetzt werden. So auch die Haftpflichtversicherung. Sie können alle Arten von Haftpflichtversicherung steuerlich absetzen: Privat-Haftpflichtversicherung, Tierhalterhaftpflicht, Bauherrenhaftpflicht, Jagdhaftpflicht, Bootshaftpflicht, Gewässerhaftpflicht, usw.
Auch besser bekannt als Gefälligkeitssschäden.
Grundsätzlich gilt, wenn Sie jemandem helfen, ihm also einen Gefallen tun, können Sie nicht haftbar gemacht werden für den Schaden den Sie verursachen. Grund ist, dass derjenige dem geholfen wird, davon ausgehen musste, dass etwas passieren kann, als er um Hilfe bat. Typische Situation ist die Hilfe beim Umzug.
Wenn Sie den Schaden verursacht haben, aber nicht wollen, dass Ihr Freund zu den Umzugskosten auch die Kosten des Schadens selbst übernehmen muss, dann können Sie den Schaden bei Ihrer Privathaftpflicht einreichen. Die meisten Haftpflichten übernehmen auch diesen Schaden.
Die Frage lässt sich nicht allgemein beantworten. Es kommt auf die Details Ihres Versicherungsvertrags an. Die Entschädigungen für den Austausch von Schließanlagen sind begrenzt, weil die Schadenshöhe sehr hoch ist. Meist wird die Schlüsselhaftpflicht mit einer Selbstbeteilligung abgeschlossen.
Eine Entschädigung gibt es von der Versicherung auch nur, wenn Gefahr besteht, dass jemand in das Gebäude eindringt. Ist der Schlüssel in den Fahrstuhlschacht oder in den Abwasserkanal gefallen, besteht keine Notwenigkeit die Schlösser einer Schließanlage auszutauschen.
Verlieren Sie den Schlüssel samt Ausweis und Portemonnaie, können problemlos Rückschlüsse gezogen werden, zu welcher Tür die Schlüssel gehören.
Sie ersetzt den sogenannten Zeitwert. Ein Beispiel: Sie helfen beim Umzug Ihres Arbeitskollegen. Im Treppenhaus reißt der Umzugskarton und das teure MacBook fällt heraus. Totalschaden. Der Laptop war voll funktionsfähig, aber schon 5 Jahre alt. Ihre private Haftpflichtversicherung bezahlt Ihrem Kollegen nicht die Anschaffung eines neuen Laptops, sondern nur den Gegenwert eines 5 Jahre alten MacBooks.
Kleine Schäden können Sie oft von Ihrem eigenen Geld begleichen. Jedoch ist vor allem bei Personenschäden mit Summen in Millionenhöhe zu rechnen. Daher sollten Sie eher eine höhere Versicherungssumme wählen, vor allem weil es sich nicht wesentlich auf Ihren Versicherungsbeitrag auswirkt.
Für einen relativ geringen Jahresbeitrag leistet die Haftpflichtversicherung eine ganze Menge. Weitere Familienmitglieder oder Helfer brauchen keine eigene Haftpflicht, sondern sind auch durch Ihren Vertrag abgedeckt. Dazu zählen Ehe- bzw. Lebenspartner, Kinder sowie Personen die Ihnen im Haushalt helfen (z.B. Gärtner, Reinigungskraft, Kindermädchen oder der Klempner).
Quelle: GDV, Die private Haftpflichtversicherung (2015)
Generell gilt: Haben Sie einen Schaden verursacht und jemand fordert eine Entschädigung von Ihnen, dann ist das ein Fall für Ihre Haftpflichtversicherung. Die private Haftpflichtversicherung nützt Ihnen dann auf mehrere Arten:
Etwa ein Drittel der Deutschen haben keine Haftpflichtversicherung. Dass es zu einem Forderungsausfall kommt, ist also gut möglich.
Wurden Sie geschädigt, gehen Sie vor Gericht um Ihre Forderungen durchzusetzen. Wird dort festgestellt, dass der Verursacher des Schadens zahlungsunfähig ist, reichen Sie das Urteil bei Ihrer Haftpflichtversicherung ein. Dann wird diese den Schaden begleichen.
Wichtig ist hierbei, dass Eltern Ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind, also dem Alter des Kindes entsprechend ausreichend beaufsichtigt haben. Wenn Ihr 10 Jahre altes Kind im Hof spielt und Sie es aus dem Küchenfenster sehen können, sind Sie Ihrer Aufsichtspflicht ausreichend nachgekommen. Spielt das Kind dann Steinewerfen und ein Stein trifft versehentlich das Garagenfenster des Nachbars, können Sie den Schaden der Haftpflichtversicherung melden.
Wenn das Kind im deliktfähigen Alter ist, dann ist das Kind über die Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert und diese haftet für seine Schäden. Das Kind gilt dann wie ein Erwachsener mit eigener Haftpflichtversicherung.
Diese prüft, ob Sie den Schaden tatsächlich verursacht haben und die geschädigte Person eine Entschädigung von Ihnen fordern darf. Wenn nicht, weist Ihre Haftpflichtversicherung die Forderung zurück.
Wenn sich herausstellt, dass der Schaden durch Sie entstanden ist, zahlt die Haftpflichtversicherung die Entschädigung. Bei Sachschäden sind das meist Kosten für Reparatur oder Ersatz, bei Personenschäden Behandlungskosten, Verdienstausfall oder Schmerzensgeld.
Haben Sie keine Haftpflichtversicherung müssen Sie den Schaden trotzdem begleichen und das manchmal in Millionenhöhe (z.B. wenn Personen zu Schaden kommen).
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